Allgemeine Geschäftsbedingungen der THELL Wien
Tom Sampl GmbH, Schönbrunner Straße 30, 1050 Wien, FN 127623 g
Restaurant & Bar THELL · thell.restaurant · offers.thell.restaurant · hallo@thell.restaurant · +43 1 587 06 72
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von THELL, insbesondere für Restaurant- und Barbesuche, Tischreservierungen, Gruppenreservierungen, Feiern und Veranstaltungen im Haus, Private Dining, Caterings außer Haus, Lieferungen von Speisen und Getränken, Gutscheine, Anfragen und Angebote über die Website thell.restaurant und die Angebotsplattform offers.thell.restaurant sowie sonstige Dienstleistungen.
1.2 Sie gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Unternehmen. Wo zwingendes Verbraucherrecht etwas anderes bestimmt, gilt dieses. Ob jemand als Verbraucherin oder Verbraucher handelt, richtet sich nach dem Zweck des Vertrags; die Angabe einer Firma, einer UID oder einer Rechnungsanschrift allein entscheidet darüber nicht.
1.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Für Mitteilungen und Vereinbarungen genügt Textform, insbesondere E-Mail oder die dafür vorgesehene Funktion der Angebotsplattform.
2. Website und Online-Inhalte
2.1 Die Inhalte der Website dienen der allgemeinen Information über THELL, das Restaurant, die Bar, Menüs, Events, Catering und sonstige Angebote.
2.2 Speisekarten, Getränkekarten, Preise, Öffnungszeiten, Verfügbarkeiten und Veranstaltungsinformationen können sich ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt Punkt 3.2.
2.3 Fotos, Texte, Menüs, Konzepte, Grafiken und sonstige Inhalte der Website dürfen ohne vorherige Zustimmung von THELL nicht verwendet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
3. Preise und Zahlung
3.1 Für Leistungen, die vor Ort bestellt werden, gelten die bei der Bestellung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Für vertraglich vereinbarte Leistungen gelten die Preise des angenommenen Angebots. Spätere Änderungen der Karten- oder Listenpreise ändern bestehende Verträge nicht.
3.3 In Angeboten und Rechnungen für Feiern und Veranstaltungen verstehen sich Preise gegenüber Unternehmen netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot weist aus, welche Preisbasis gilt.
3.4 Rechnungen im Restaurant sind unmittelbar nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig. THELL akzeptiert die jeweils vor Ort oder auf der Website angeführten Zahlungsmittel.
4. Speisen, Allergien und Unverträglichkeiten
4.1 THELL arbeitet mit saisonalen Produkten. THELL darf einzelne Zutaten, Jahrgänge, Beilagen oder Produkte aus sachlichem Grund, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit oder unzureichender Qualität, durch gleichwertige Alternativen ersetzen, wenn der Charakter des Gerichts und des Menüs erhalten bleibt. Ausdrücklich vereinbarte Ernährungsformen, bestätigte Berücksichtigungen von Allergien, ausdrücklich gebuchte besondere Produkte und wesentliche Merkmale des Menüs werden ohne Zustimmung der Kundin oder des Kunden nicht geändert.
4.2 Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse Ernährungsvorgaben oder besondere Ernährungsformen sollen THELL möglichst früh bekanntgegeben werden, bei Feiern spätestens mit der Bekanntgabe der endgültigen Gästezahl (Punkt 9.3). Das erleichtert die Planung und ermöglicht eine passende Alternative.
4.3 THELL berücksichtigt bekanntgegebene Allergien und Unverträglichkeiten sorgfältig. Spuren von Allergenen können in einer Küche mit vielen Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wird eine Allergie oder Unverträglichkeit erst vor Ort bekanntgegeben, kann eine passende Alternative unter Umständen nicht kurzfristig angeboten werden.
5. Mitgebrachte Speisen und Getränke
5.1 Das Mitbringen und Konsumieren eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
5.2 Ausnahmen sind nach vorheriger Zustimmung von THELL möglich. Ein dafür verrechnetes Entgelt, insbesondere Korkgeld, Serviceentgelt oder Tellergeld, wird vorher mit Betrag oder Berechnungsgrundlage vereinbart.
5.3 Für Mängel mitgebrachter Speisen, Getränke, Torten oder sonstiger Produkte, die bereits vor der Übernahme durch THELL bestanden haben, ist THELL nicht verantwortlich. Für Lagerung, Kühlung und Ausgabe, die THELL übernommen hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Verhalten im Haus und Hausrecht
6.1 THELL steht für Gastfreundschaft, Qualität und einen respektvollen Umgang miteinander.
6.2 THELL ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder zum Verlassen des Hauses aufzufordern, wenn sie sich unangemessen, aggressiv, gefährdend, diskriminierend, stark alkoholisiert oder rechtswidrig verhalten.
6.3 In den Räumlichkeiten von THELL gilt das Hausrecht von THELL.
7. Reservierungen
7.1 Eine Reservierung ist erst verbindlich, wenn sie von THELL bestätigt wurde. Eine Anfrage über Website, E-Mail, Telefon, Reservierungssystem, Angebotsplattform oder Social Media begründet noch keinen Anspruch auf einen Tisch.
7.2 THELL bemüht sich, Tischwünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Bereich oder Sitzplatz besteht nur, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde.
7.3 Bei gewöhnlichen Tischreservierungen werden reservierte Tische bis 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Bei späterem Erscheinen kann THELL den Tisch anderweitig vergeben. Bei Verspätung bitten wir um rechtzeitige telefonische Information. Diese Regel gilt nicht für Feiern und Veranstaltungen, die über ein Angebot gebucht wurden.
7.4 Bei stark nachgefragten Zeiten, mehreren Sitzungen, besonderen Menüs oder Veranstaltungen kann die Aufenthaltsdauer begrenzt sein. Eine zeitliche Begrenzung wird bei der Reservierung oder im Angebot bekanntgegeben.
7.5 Für Feiern kann THELL Zeitfenster anbieten, zum Beispiel „Early Evening" mit Tisch bis 19:00 Uhr oder „Late Night Dinner" ab 21:00 Uhr. Beginn, Tischzeit und vereinbartes Ende stehen im Angebot und sind Vertragsbestandteil. Ein mit dem Zeitfenster verbundener Vorteil, etwa ein Preisnachlass auf das Menü, ein inkludierter Digestif oder ein Welcome Drink, gilt für dieses Zeitfenster und wird nicht mit anderen Vorteilen oder Nachlässen kombiniert. Eine Verspätung der Gäste verlängert das vereinbarte Zeitfenster nicht. Eine von THELL verursachte Verzögerung verkürzt die vereinbarte Leistung nicht ohne angemessenen Ausgleich.
8. Stornierung und No-Show bei Reservierungen
8.1 Gewöhnliche Tischreservierungen ohne gesondert vereinbarte kostenpflichtige Bedingungen können jederzeit kostenfrei storniert werden. THELL verrechnet dafür keine No-Show-Gebühr. Wir bitten dennoch, nicht wahrgenommene Reservierungen so früh wie möglich abzusagen — das ermöglicht anderen Gästen einen Tisch.
8.2 Bei Gruppenreservierungen, besonderen Menüs, Feiertagen, Eventabenden, Private Dining oder Reservierungen mit Kreditkartengarantie gelten die bei der Reservierung ausdrücklich bekanntgegebenen Storno- und No-Show-Bedingungen (Punkt 9). Für Feiern, die über ein Angebot gebucht wurden, gilt Punkt 12.
9. Gruppenreservierungen und Feiern
9.1 Für Gruppenreservierungen und Feiern können gesonderte Bedingungen gelten. THELL kann eine Menüauswahl, ein gemeinsames Menü, eine Getränkevereinbarung, eine Anzahlung oder eine Kreditkartengarantie verlangen. Diese Bedingungen werden vor der Reservierung beziehungsweise im Angebot bekanntgegeben. Eine Mindestpersonenzahl gibt es nicht.
9.2 Feiern, die über die Angebotsplattform offers.thell.restaurant oder ein Angebot in Textform gebucht werden, richten sich nach den Punkten 10 bis 12. Die Punkte 13 bis 15 gelten zusätzlich, soweit sie einschlägig sind.
9.3 Die endgültige Gästezahl kann THELL bis spätestens 48 Stunden vor Beginn in Textform bekanntgegeben werden. Sie darf die im angenommenen Angebot genannte Gästezahl kostenlos um höchstens 10 % unterschreiten; ergibt die Berechnung keine ganze Personenzahl, wird auf die nächstniedrigere ganze Person abgerundet. Berechnungsbasis ist immer die Gästezahl des angenommenen Angebots; eine bereits reduzierte Zahl wird nicht erneut um 10 % reduziert. Wird keine endgültige Zahl bekanntgegeben, gilt die Zahl aus dem Angebot. Die endgültige Zahl gilt als vereinbarte Mindestzahl und wird verrechnet, auch wenn weniger Gäste erscheinen.
9.4 Wird die Gästezahl über die kostenlose Reduktion hinaus verringert, gilt nur für den darüber hinausgehenden Teil Punkt 12 (Teilstorno). Die ursprüngliche Gästezahl wird dadurch nicht wieder vollständig verrechnet.
9.5 Erscheinen mehr Gäste als bekanntgegeben, bemüht sich THELL um eine entsprechende Anpassung. Zusätzliche Gäste werden zu den vereinbarten Preisen verrechnet; ein darüber hinausgehender Mehraufwand nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Ein Anspruch auf zusätzliche Plätze oder zusätzliche Leistungen besteht nicht.
9.6 Bei Gruppen und Feiern kann THELL aus organisatorischen Gründen eine gemeinsame Rechnung oder eine begrenzte Anzahl von Teilrechnungen vorsehen. Eine getrennte Abrechnung einzelner Konsumationen ist möglich, wenn dies vorab vereinbart wurde und betrieblich umsetzbar ist. Ist im Angebot „Bar auf Gesamtrechnung" oder „jeder zahlt selbst" gewählt, gilt diese Vereinbarung.
10. Feiern und Veranstaltungen: Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
10.1 Die Punkte 10 bis 15 gelten für Feiern und Veranstaltungen bei THELL (Restaurant, Bar, Garden Room, Garten, Terrasse, exklusive Buchungen einzelner Bereiche oder des ganzen Hauses) sowie für Caterings, Flying Buffets, gesetzte Menüs, Bar-Caterings, Getränkeversorgung, Personalbereitstellung, Mietmaterial, Eventplanung und damit verbundene Leistungen — bei THELL ebenso wie an externen Orten.
10.2 Anfrage. Eine Anfrage über die Angebotsplattform offers.thell.restaurant, per E-Mail oder auf anderem Weg ist unverbindlich. Die auf der Plattform angezeigte Zusammenstellung samt Summe ist eine Vorschau und kein Angebot von THELL. Sie begründet keinen Anspruch auf den Termin, den Bereich oder die angezeigten Preise.
10.3 Angebot. THELL prüft die Anfrage und übermittelt ein verbindliches Angebot mit Angebotsnummer per E-Mail und über eine persönliche Angebotsseite. Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, Termin, Beginn und gegebenenfalls Ende der Veranstaltung, Bereich, Gästezahl, Preise, Anzahlung, eine allfällige Mindestkonsumation, die Annahmefrist mit Datum und Uhrzeit sowie die maßgeblichen Stornobedingungen mit ihren Stichtagen. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, kann es innerhalb von 14 Tagen ab Versand angenommen werden. Während dieser Annahmefrist hält THELL die im Angebot zugesagte Kapazität für dieses Angebot verfügbar.
10.4 Annahme und Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist bei THELL eingeht. Die Annahme erfolgt über die Angebotsseite („Angebot zahlungspflichtig annehmen" bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, „Angebot verbindlich annehmen" bei Unternehmen) oder in Textform. Unmittelbar vor der Annahme werden Leistungen, Termin, Beginn und Ende, Bereich, Gästezahl, Gesamtpreis, Anzahlung, Mindestkonsumation, variable Preisbestandteile und die Stornobedingungen zusammengefasst angezeigt; die Angaben können vor der Annahme geprüft und korrigiert werden. Die Bestätigungsmail dokumentiert den Vertragsschluss und enthält das angenommene Angebot samt diesen Bedingungen als PDF.
10.5 Änderungswunsch. Übermittelt die Kundin oder der Kunde einen Änderungswunsch zu einem noch nicht angenommenen Angebot, gilt dies nicht als Annahme. Mit dem Änderungswunsch wird die bisherige Angebotsfassung verworfen. Übermittelt THELL anschließend eine neue Fassung mit derselben Angebotsnummer und einem Versionszusatz, kann nur diese neue Fassung angenommen werden.
10.6 Änderungen nach Vertragsabschluss. Änderungen des Leistungsumfangs, der Gästezahl über Punkt 9.3 hinaus, der Zeiten, des Bereichs, der Speisen, der Getränke oder des Materials bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Preise, Anzahlung und Mindestkonsumation werden dabei entsprechend angepasst und vor der Vereinbarung bekanntgegeben.
10.7 Leistungsumfang. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Nicht angeführte Leistungen — etwa Mietmaterial, Mobiliar, Tischwäsche, Dekoration, Technik, Strom, Wasser, Kühlung, Transport, Parkgebühren, Genehmigungen, Reinigung, Entsorgung, Auf- und Abbauzeiten, Nachtzuschläge, zusätzliche Personalstunden, zusätzliche Speisen und Getränke sowie Fremdleistungen — sind nicht im Preis enthalten. Sie werden nur verrechnet, wenn sie beauftragt oder in Anspruch genommen wurden und ihr Preis oder ihre Berechnungsgrundlage vorher vereinbart wurde.
10.8 Menüs künftiger Saisonen. Ist das konkrete Menü einer zukünftigen Saison bei Vertragsabschluss noch nicht veröffentlicht, nennt das Angebot einen voraussichtlichen Menüpreis sowie einen verbindlichen Höchstpreis. Der Höchstpreis liegt höchstens 5 % über dem voraussichtlichen Menüpreis. Der endgültige Menüpreis wird nach Veröffentlichung des Menüs bekanntgegeben und darf den vereinbarten Höchstpreis nicht überschreiten. Ein darüber hinausgehender Preis bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin oder des Kunden. Für Produktänderungen gilt Punkt 4.1.
10.9 Leistungen Dritter. Soweit THELL Leistungen Dritter (zum Beispiel Fotograf, DJ, Fotobox, Floristik, Security, Torten) im eigenen Namen anbietet und verrechnet, werden diese Bestandteil des Vertrags mit THELL. THELL darf geeignete Dritte zur Erfüllung einsetzen. Solche Leistungen bestellt THELL nach Eingang der Anzahlung und benötigen den im Angebot genannten Vorlauf. Von der Kundin oder dem Kunden selbst beauftragte Dienstleister bleiben deren Vertragspartner (Punkt 15.2).
11. Feiern und Veranstaltungen: Gästezahl, Preise, Anzahlung und Mindestkonsumation
11.1 Gästezahl. Die voraussichtliche Gästezahl ist bei der Anfrage bekanntzugeben; die endgültige Gästezahl richtet sich nach Punkt 9.3 bis 9.5.
11.2 Preise. Die Preise ergeben sich aus dem angenommenen Angebot (Punkt 3.2 und 3.3).
11.3 Anzahlung. Mit der Annahme wird eine Anzahlung fällig. Sofern im Angebot nichts anderes steht, beträgt sie:
- 50 % des Wertes der gebuchten Speisen und Getränke; bei exklusiver Buchung mindestens 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation, wobei der höhere der beiden Beträge gilt und nicht beide zusammengezählt werden;
- bei À-la-carte-Buchungen den im Angebot genannten Betrag pro Gast;
- 100 % des Menüpreises an besonderen Abenden (Punkt 12.3);
- zusätzlich einmalig 100 % bei Blumen, 50 % bei Torten und Fotobox sowie 10 % bei DJ, Fotograf, Security, Garderobe, Menükarten, Technik und sonstigen Zusatzleistungen.
Auf Getränke, die nach Konsumation abgerechnet werden, wird keine Anzahlung erhoben.
11.4 Anzahlungsrechnung und Zahlung. THELL stellt mit der Annahme eine Anzahlungsrechnung mit fortlaufender Nummer aus und übermittelt sie per E-Mail und über die Angebotsseite. Die Zahlungsfrist steht bereits im Angebot. Eine ausgestellte Rechnung ist keine geleistete Zahlung; maßgeblich ist der Zahlungseingang. Wird eine fällige Anzahlung nicht rechtzeitig bezahlt, kann THELL eine angemessene Nachfrist setzen und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei kurzfristigen Buchungen kann vollständige Vorauszahlung vereinbart werden, wenn dies im Angebot steht.
11.5 Restzahlung. Der Restbetrag wird nach der Feier abgerechnet: bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel vor Ort am Ende der Feier, bei Unternehmen mit Schlussrechnung und dem darin genannten Zahlungsziel. Geleistete Anzahlungen werden vollständig angerechnet. Zusätzliche Gäste, vereinbarte Zusatzleistungen und Getränke nach Konsumation werden gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.6 Mindestkonsumation. Eine Mindestkonsumation gilt nur, wenn ein Bereich oder das ganze Haus ausdrücklich exklusiv gebucht wird, und nur in der im Angebot genannten Höhe. THELL verrechnet keine Raummiete. Auf die Mindestkonsumation werden sämtliche der Veranstaltung zugeordneten und verrechneten Speisen und Getränke angerechnet, einschließlich der für die vereinbarte Mindestzahl verrechneten Menüs. Bereits von einzelnen Gästen unmittelbar bezahlte Speisen und Getränke werden ebenfalls berücksichtigt. Derselbe Betrag wird nicht nochmals als Differenz zur Mindestkonsumation verrechnet. Bleibt die angerechnete Konsumation unter der Mindestkonsumation, wird die Differenz verrechnet. Leistungen Dritter (DJ, Floristik, Fotograf, Security, Fotobox und ähnliche) zählen nur dann zur Mindestkonsumation, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Ist bei exklusiver Buchung ein Zuschlag je zusätzlichem Gast über die Sitzplätze des Bereichs hinaus vorgesehen, steht er im Angebot.
11.7 Getränke. Getränke werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Konsumation abgerechnet. Wird ein Getränkerahmen vereinbart, dürfen darüber hinausgehende Getränke nur nach Zustimmung der im Angebot bestimmten Ansprechperson auf die Gesamtrechnung bestellt werden. Ohne eine solche Zustimmung werden weitere Getränke nicht der Veranstaltungsrechnung belastet. Getränkepakete gelten für die im Angebot genannte Dauer und Gästezahl. Geöffnete Flaschen und vorbereitete Getränke gelten als konsumiert, wenn sie bestellt oder vereinbart wurden.
12. Feiern und Veranstaltungen: Stornierung, Verschiebung und Unmöglichkeit
12.1 Nicht exklusive Feiern. Die Kundin oder der Kunde kann den Vertrag vor dem Termin in Textform gegen folgende Stornogebühr auflösen:
- bis einschließlich 7 Tage vor dem Termin: kostenlos;
- weniger als 7 Tage, aber mehr als 48 Stunden vor Beginn: 50 %;
- 48 Stunden oder weniger vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 90 %.
Bemessungsgrundlage ist bei Menübuchungen der vereinbarte Menüpreis für die stornierte Gästezahl, bei À-la-carte-Buchungen der im Angebot als Stornobemessungsgrundlage genannte Anzahlungsbetrag. Bei einer teilweisen Reduktion der Gästezahl (Punkt 9.4) gilt dies für den stornierten Teil.
12.2 Exklusive Buchungen. Bei exklusiver Buchung eines Bereichs oder des ganzen Hauses gilt:
- bis einschließlich 30 Tage vor dem Termin: kostenlos;
- weniger als 30 Tage bis einschließlich 14 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation;
- weniger als 14 Tage, aber mehr als 48 Stunden vor Beginn: 70 % der vereinbarten Mindestkonsumation;
- 48 Stunden oder weniger vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 90 % der vereinbarten Mindestkonsumation.
Bereits verbindlich bestellte Leistungen Dritter werden zusätzlich nur in jener Höhe verrechnet, in der sie tatsächlich nicht mehr kostenfrei stornierbar sind und nicht bereits durch eine andere Position gedeckt sind.
12.3 Besondere Abende. Besondere Abende sind der 24. Dezember, der 25. Dezember, der 31. Dezember und andere im Angebot ausdrücklich so bezeichnete Abende. Für Buchungen an besonderen Abenden gilt:
- mindestens 14 Tage vor Beginn: kostenlos;
- weniger als 14 Tage, aber mehr als 4 Tage vor Beginn: 70 % des vereinbarten Menüpreises;
- 4 Tage oder weniger vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 90 % des vereinbarten Menüpreises.
In der mittleren Stufe kann die Kundin oder der Kunde statt der Stornoabrechnung wählen, die bereits geleistete Zahlung vollständig als Kulanzguthaben von THELL zu erhalten, einlösbar bis 30. September des Folgejahres. Diese Wahl ist ausdrücklich zu erklären; das Kulanzguthaben ist kein Wertgutschein im Sinn von Punkt 16. Die Buchung kann bis zum Beginn kostenlos auf andere Personen übertragen werden.
12.4 Charakter der Stornogebühr. Die Stornogebühren sind die vertraglich vereinbarte Gegenleistung für die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts. Sie berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen sowie die mit zunehmender Terminnähe eingeschränkte Möglichkeit, die reservierte Kapazität anderweitig zu vergeben. THELL verlangt aus derselben Stornierung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen darüber hinausgehenden Schadenersatz. Gesetzliche Rechte, insbesondere das richterliche Mäßigungsrecht, bleiben unberührt.
12.5 Fristen. Fristen werden in Kalendertagen beziehungsweise Stunden vor dem vereinbarten Beginn gerechnet. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang der Stornierung bei THELL; Stornierungen in Textform können auch außerhalb der Bürozeiten eingehen. Das Angebot nennt für jede Stufe das konkrete Datum und die Uhrzeit des Stichtags.
12.6 Stornoabrechnung und Rechnungskorrektur. THELL erstellt nach einer Stornierung eine nachvollziehbare Stornoabrechnung. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldete Stornogebühr und sonstige berechtigt verrechenbare Positionen angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird innerhalb von 14 Tagen rückerstattet. Erforderliche Rechnungsberichtigungen werden gesondert vorgenommen.
12.7 Verschiebung. Eine Verschiebung bedarf der Zustimmung von THELL und einer Vereinbarung über den Ersatztermin. Wird eine Verschiebung vereinbart, gilt sie nicht zusätzlich als Stornierung. Bereits verbindlich entstandene und nicht übertragbare Kosten Dritter können verrechnet werden, wenn dies im konkreten Fall vereinbart und nachgewiesen wird. Kommt keine Verschiebungsvereinbarung zustande, gelten die Stornobedingungen.
12.8 Unmöglichkeit. Wird die vereinbarte Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren und von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses rechtlich oder tatsächlich unmöglich, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. THELL informiert die Kundin oder den Kunden unverzüglich. Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet beziehungsweise ordnungsgemäß verrechnet. Die Parteien können stattdessen eine Verschiebung vereinbaren.
12.9 Garten und Terrasse. Der Garten ist von Oktober bis März nicht buchbar. Für Buchungen im Garten oder auf der Terrasse nennt das Angebot einen Ausweichbereich im Haus für den Fall von Schlechtwetter (in der Regel das hintere Restaurant, exklusiv für die Gruppe). Die Verlegung in den vereinbarten Ausweichbereich ist Teil der geschuldeten Leistung und kein Stornogrund.
13. Events und Catering: Veranstaltungsort, Wetter und Personal
13.1 Bei Veranstaltungen an externen Orten ist die Kundin oder der Kunde für die Eignung des Veranstaltungsorts verantwortlich, soweit THELL nicht ausdrücklich Leistungen dafür übernommen hat. Genehmigungen, Nutzungsrechte, Zufahrten, Strom, Wasser, Kühlung, Lagerflächen, Sanitäranlagen, Müllentsorgung, Beleuchtung, Wetterschutz und Sicherheit werden im Angebot der Kundin beziehungsweise dem Kunden oder THELL zugeordnet. Zusätzlicher Aufwand wird verrechnet, wenn er vorher vereinbart wurde.
13.2 Bei Veranstaltungen im Freien an externen Orten ist ein Schlechtwetterplan vor der Annahme des Angebots zu vereinbaren. Ist eine sichere oder hygienisch einwandfreie Durchführung wegen der Wetterbedingungen nicht möglich, kann THELL Leistungen anpassen oder auf den vereinbarten Schlechtwetterplan umstellen. Für Garten und Terrasse bei THELL gilt Punkt 12.9.
13.3 Der im Angebot angeführte Personalbedarf beruht auf den geplanten Abläufen, der Gästezahl und der vereinbarten Dauer. Von Kundenseite gewünschte Verlängerungen sind möglich, wenn THELL und das eingesetzte Personal zustimmen; die Verrechnung zusätzlicher Stunden richtet sich nach dem im Angebot genannten Stundensatz.
14. Events und Catering: Mietmaterial, Getränke und Hygiene
14.1 Von THELL oder Dritten bereitgestelltes Mietmaterial bleibt Eigentum von THELL oder des jeweiligen Vermieters und ist vollständig zurückzugeben. Für schuldhaft verursachte Beschädigung oder Verlust haftet die Kundin oder der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen; verrechnet wird der Reparaturaufwand oder der Zeitwert. Normale Abnutzung wird nicht verrechnet.
14.2 Getränke werden pauschal, nach Verbrauch oder nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet. Bei Abrechnung nach Verbrauch gelten geöffnete Flaschen, angebrochene Gebinde und vorbereitete Getränke als verbraucht, wenn sie bestellt oder vereinbart wurden. Speziell bestellte, nicht konsumierte Ware kann verrechnet werden, wenn dies vorher vereinbart wurde und sie nicht anderweitig verwendbar ist.
14.3 THELL sorgt im eigenen Verantwortungsbereich für sachgerechte Zubereitung, Lagerung und Ausgabe der Speisen. Nach Auslieferung oder Übergabe ohne weitere Betreuung durch THELL ist die Kundin oder der Kunde für Lagerung, Kühlung, Erhitzung, Ausgabe und Konsumation verantwortlich. Solange THELL die Betreuung fortsetzt, bleibt THELL verantwortlich. Aus hygienischen Gründen kann THELL die Herausgabe oder Mitnahme von Restmengen verweigern.
15. Feiern und Veranstaltungen: Gäste, Fremddienstleister und Aufnahmen
15.1 THELL ist berechtigt, Personen von Veranstaltungen auszuschließen oder Leistungen zu verweigern, wenn diese sich unangemessen, aggressiv, gefährdend, diskriminierend, stark alkoholisiert oder rechtswidrig verhalten. Die Kundin oder der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden sowie für Schäden, die ihr oder ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen sind.
15.2 Von der Kundin oder dem Kunden selbst beauftragte Dienstleister (DJs, Musikerinnen und Musiker, Fotografinnen und Fotografen, Floristik, Technik, Dekoration, Wedding Planner und andere) sind rechtzeitig mit THELL abzustimmen und halten die Vorgaben von THELL zu Aufbauzeiten, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwegen, Lautstärke, Hygiene und Abbauzeiten ein. Sie bleiben Vertragspartner der Kundin oder des Kunden.
15.3 Bei Veranstaltungen bei THELL sorgt THELL für die Einhaltung der behördlichen Vorgaben des Hauses, insbesondere Sperrstunde und Lärmschutz. THELL kann Musik, Programmpunkte oder sonstige Inhalte einschränken oder beenden, wenn gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen, Nachbarschaftsinteressen, Sicherheitsaspekte oder betriebliche Gründe dies erfordern. Für von der Kundin oder dem Kunden eingebrachte Inhalte, insbesondere Musik, trägt sie oder er die Verantwortung für die erforderlichen Rechte, soweit THELL diese nicht ausdrücklich übernommen hat. Bei Veranstaltungen an externen Orten richtet sich die Zuordnung nach dem Angebot.
15.4 THELL darf Räume, Speisen, Getränke, Dekoration und Veranstaltungssituationen ohne erkennbare Personen zu Dokumentations- und Werbezwecken fotografieren oder filmen. Für die werbliche Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar sind, holt THELL eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Personen ein. Die Zustimmung der Veranstalterin oder des Veranstalters ersetzt diese Einwilligung nicht.
16. Gutscheine
16.1 Bezahlte Wertgutscheine lauten auf einen bestimmten Eurobetrag, sind unbefristet gültig und können für Konsumationen und Leistungen bei THELL eingelöst werden. Sie sind bei der Reservierung oder vor der Zahlung bekanntzugeben; eine nachträgliche Anrechnung auf bereits bezahlte Rechnungen ist nicht möglich.
16.2 Eine Barauszahlung von Wertgutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben davon unberührt. Restbeträge bleiben als Guthaben erhalten; ist das technisch nicht möglich, wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Bezahlte Wertgutscheine können als Zahlungsmittel auch während Aktionen eingelöst werden.
16.3 Aktions-, Rabatt-, Einladungs- und Gratisgutscheine sind keine bezahlten Wertgutscheine. Sie können befristet sein, gelten für die darauf angeführte Leistung, können nicht bar abgelöst und nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Die jeweiligen Bedingungen stehen auf dem Gutschein. Gutscheine für bestimmte Menüs gelten für die angeführte Leistung.
16.4 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Fälschung oder missbräuchliche Verwendung, kann THELL die Einlösung bis zur zeitnahen Klärung zurückstellen.
16.5 Das Kulanzguthaben nach Punkt 12.3 ist kein bezahlter Wertgutschein; für seine Verwendung gilt Punkt 12.3.
17. Haftung
17.1 THELL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2 Gegenüber Unternehmen haftet THELL für Sachschäden und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
17.3 Für Gegenstände, die Gäste in das Haus mitbringen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung der Gastwirte. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
18. Rücktrittsrecht bei terminbezogenen Leistungen
18.1 Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken oder über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart ist, besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Fernabsatzvertrag. Das betrifft bei THELL Restaurantreservierungen, Feiern, Veranstaltungen und Caterings zu einem vereinbarten Termin, auch wenn sie über die Angebotsplattform abgeschlossen werden.
18.2 Die vertraglichen Stornorechte nach Punkt 12 bleiben davon unberührt und gelten unabhängig davon.
18.3 Für nicht terminbezogene Leistungen, insbesondere allgemeine Wertgutscheine, gilt diese Ausnahme nicht; dort bestehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte, über die THELL beim jeweiligen Abschluss informiert.
19. Datenschutz und Newsletter
19.1 THELL verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bearbeitung von Anfragen, Reservierungen, Angeboten, Veranstaltungen und Rechnungen. Einzelheiten, insbesondere zur Angebotsplattform offers.thell.restaurant, stehen in der Datenschutzerklärung auf der Website.
19.2 Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine Einwilligung in Werbung, in die Veröffentlichung von Aufnahmen oder in weitergehende Verarbeitungen. Der Versand von Newslettern erfolgt nur nach gesonderter Einwilligung oder auf Grundlage einer sonstigen gesetzlichen Berechtigung; eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
20. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Beschwerden können jederzeit an das Büro gerichtet werden (hallo@thell.restaurant, +43 1 587 06 72). THELL ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; die gesetzlichen Informationspflichten im Streitfall bleiben davon unberührt.
20.2 Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts und die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmen ist Gerichtsstand Wien.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.2 Die Vertragssprache richtet sich nach der Sprache des angenommenen Angebots. Wird ein Angebot in deutscher Sprache abgeschlossen, gelten die deutschen Vertragsunterlagen; wird es in englischer Sprache abgeschlossen, gelten die englischen Vertragsunterlagen. Beide Sprachfassungen stimmen inhaltlich überein.
21.3 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Reservierung, Buchung oder Annahme eines Angebots geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die angenommene Fassung wird mit der Bestätigung übermittelt und bleibt für diesen Vertrag maßgeblich.
Stand: 25. September 2026